Seit
01.01.2024
ist das eRezept und v.a. die eAU
verpflichtend
eingeführt !
Was bedeutet das für Sie?
eAU:
die AU wird nun digital an Ihren Arbeitgeber übermittelt, ein Papierausdruck ist hierfür NICHT
vorgesehen / notwendig und wird von uns auch nicht mehr erstellt. Einen Ausdruck für den Patienten können wir auf Aufforderung erstellen (wenn dafür ein Baum sterben soll...).
Der Arbeitgeber
MUß
seine Ausfertigung über sein Lohnbüro anfordern.
Ein anderer Weg ist nicht mehr zulässig!
eRezept:
Die Rezepte werden wie gewohnt von uns erstellt und auf Ihre Versichertenkarte gespeichert. Damit gehen Sie in die Apotheke und bekommen so Ihr Medikament. Alternativ können wir auch die Rezepte per Arzt-Direkt-App verschicken. Den so erhaltenen QR-Code können Sie auch in der Apotheke vorzeigen und erhalten das Medikament.
Aktuell gibt es noch einige Ausnahmen bei diesem Verfahren: Hilfsmittel und Krankengymnastikrezepte spowie Privatrezepte. Dies wird aber im Laufe der Zeit auch (hoffentlich) umgestellt werden.